Wissen
Möchtest du dein Taschengeld aufbessern oder bist du auf der Suche nach einem Ferienjob? Wir verstehen, wie wichtig es ist, finanziell unabhängig sein zu wollen und wertvolle Arbeitserfahrungen zu sammeln. Aus diesem Grund möchten wir dir Tipps bieten, die dir bei der Suche nach einem Ferienjob helfen und dir wichtige Einblicke in die gesetzlichen Regelungen und finanziellen Aspekte verschaffen.
Für viele Jugendliche bringt ein Ferienjob die ersten Erfahrungen in der Erwerbswelt und als angenehme Nebenerscheinung eine Aufwertung des Taschengeldes. Zukünftige ArbeitgeberInnen schätzen diese Einsätze, da die Jugendlichen Einblick in die Arbeitswelt erhalten und soziale Kompetenzen, wie zum Beispiel Pünktlichkeit und Umgangsformen üben können. Dies kann ihnen für spätere Bewerbungen helfen. Ausserdem lernen sie den Zusammenhang zwischen Geld und Arbeit kennen. In einem Ferienjob wird mehr gefordert, als z.B. in einer Schnupperlehre.
Ferienjobs sind Mangelware. Viele Angebote werden gar nicht erst inseriert und gehen daher unter der Hand weg. Das bedeutet, dass man ebenfalls Eigeninitiative und Ausdauer mitbringen muss:
Erlaubte Tätigkeit:
Leichte Arbeiten. Damit sind z.B. kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Besonderheiten:
Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
Erlaubte Tätigkeit:
Generelle Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher innerhalb oder ausserhalb der Lehre:
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Tägliche Arbeitszeit: Nicht länger als die andern im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden; höchstens 9 Std. pro Tag
Zudem ist folgendes zu beachten:
Besonderheiten:
Zu beachten sind aber in jedem Fall die Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen für folgende Tätigkeiten: Gefährliche Arbeiten; Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben; Bedienung von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafés; Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.
Für Ferienjobs gibt es keine gesetzlich geregelten Mindestlöhne. Empfehlenswert ist eine Abstufung nach Alter. Wer schon über Arbeitserfahrungen verfügt oder spezielle Fähigkeiten mitbringt, kann sicher mehr verdienen.
Empfohlen werden folgende Ansätze pro Stunde:
www.ferienjob.ch
Ferienjobbörse mit Angeboten und Gesuchen
www.jobs4teens.ch
Jugendarbeit Regionen Aarau, Baden, Freiamt und Lenzburg
www.agriviva.ch
Landdienst
www.srk-aargau.ch
Bildung: Babysitting. Babysittingkurse ab 13 Jahren und Liste der Vermittlungsstellen
www.mini-jobs.ch (nur selten Angebote für Jugendliche):
Aushilfs-, Ferien- und Nebenjobs
www.stagecrew.ch (ab 18 Jahren):
Ferienjobs als Stagehand bei Konzerten
www.coople.com
Plattform für kurzfristige Arbeitseinsätze
www.semestra.ch/jobs
Jobs für Studierende
www.seco.admin.ch
Arbeit > Arbeitnehmerschutz > Jugendliche: Broschüre «Jugendarbeitsschutz – Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre»